Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Naturschutzbelange verursachen aktuell eine Verzögerung bei der Umsetzung des Bebauungsplans BS 27.
Diese Zeit möchten wir nutzen, um eine Änderung bzw. Ergänzung zum BS 27 einzufordern.
Im betreffenden B-Plan wurde von einer Mehrheit ein Flächenversiegelungsgrad von 75% festgelegt, anstatt es bei dem von der Verwaltung vorgeschlagenen 50% Flächenanteil zu belassen. Vorschläge für entsprechende Kompensationen wurden kategorisch abgelehnt.
Die Überschwemmungen 2016 im Einzugsbereich der Aa und erst recht die aktuelle Flutkatastrophe erfordern ein Umdenken und ein verändertes Handeln!
Weitere Versiegelungen, ohne Kompensation durch wasserzurückhaltende Maßnahmen, sind nicht mehr tolerierbar.
Jede weitere massive Versiegelung von Oberflächen provoziert unweigerlich zukünftige Überschwemmungen. Leben, Hab und Gut von Mitmenschen werden bedroht.
Flächenversiegelungen gelten als eine zentrale Ursache von Überschwemmungen.
Im Rheder Süden (BS 27) sind die sandigen Bodenverhältnisse, im Gegensatz zu den lehmigen Böden im Rheder Norden, bestens für Versickerung von Niederschlagswasser geeignet.
Bei diesen günstigen geologischen Bedingungen auf jegliche kompensatorische Maßnahme zu verzichten, ist fahrlässig!
Wir fordern deshalb, dass für alle Baugrundstücke im Geltungsbereich des BS 27 auf dem jeweiligen Grundstück zu mindestens eine wasserzurückhaltende Maßnahme
(z.B.: Sickerbrunnen, Gründach o.ä.) zu realisieren ist.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Reinhold Störkmann
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